1.
Die Mediation ist ein kluges und wirkungsvolles Verfahren um streitenden Parteien wieder die Kommunikation zu ermöglichen
2.
In der Mediation wird eine eigenständige und vor allem, eine eigenverantwortliche Lösung des Konflikts angestrebt
Möglichkeit 1
ANWÄLTE | GERICHTSURTEILE
Ergebnis: win – lost
Langfristigkeit: unsicher
Kosten: hoch
Möglichkeit 2
KOMPROMISS | SCHIEDSGERICHTE
Ergebnis: lost – lost
Langfristigkeit: unsicher
Kosten: gering
Möglichkeit 3
EWIGER RECHTSSTREIT
Ergebnis: lost – lost
Langfristigkeit: unsicher
Kosten: extrem hoch
Möglichkeit 4
EINGETRAGENE MEDIATOR/INNEN
Ergebnis: win – win
Langfristigkeit: 90% sicher
Kosten: gering
Mediation – die Lösung
Mit der Mediation werden Streitigkeiten und Konflikte von Parteien auf eine elegante und sehr effiziente Weise beigelegt | bereinigt | aufgelöst. Die Mediation strebt einen Zugewinn für alle Parteien an, der vorher nicht identifiziert werden konnte – gar nicht erst erahnt wurde.
Selbst wenn die Standpunkte verhärtet sind und schon Schaden angerichtet wurde, zeigt die Mediation Wege aus solch einem Labyrinth.
Die Mediation ist anwendbar im Privat- und Unternehmensbereich
Rechtliche Hintergründe
Peter Riese, MSc
Zivilrechts-Mediator
Eingetragener Mediator auf der Liste des Bundesministeriums für Justiz
1. (Liste der Mediator/innen/en)
2. [Verordnungen und Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs des “eingetragenen Mediators”]
Peter Riese ist berechtigt, für seine Medianden, für den Zeitraum der Mediation, gerichtlich auferlegte Fristen aufzuheben – zu hemmen.
Die Mediation ist grundsätzlich freiwillig und der Mediator allparteilich.
Der Eingetragene Mediator besitzt einen einwandfreien Leumund, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und, gesetzlich vorgeschrieben, bis zu EUR 400 Tsd. versichert.
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Meine Spezialgebiete
Wirtschaftsmediation, Unternehmenskonflikte B2B & B2C
- Konfliktberatung, Mediation, Kommunikationsberatung
Arbeitsplatzkonflikte, Unternehmensnachfolge, Teamkonflikte, Schadensausgleich
- Krisenintervention
Partnerschaftsmediation (Einzelmediation, Co – Mediation)
- Einzel-, Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung,
- Seelsorge und Trauerbewältigung
- Scheidungs- und Nachscheidungsmediation
- Coaching, Berufsberatung, Karriereberatung
- Sexualberatung, Sozialberatung, Krisenmanagement
- Krisenintervention

Nicht benannt (48)
UNTERSCHÄTZE KEINE FIGUR
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Gesetzliche Definition
§ 1. (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
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DIE SICHERHEIT DER MEDIANDEN
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Lösungsweg
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WILLE | UMSETZUNG | ZUGEWINN
Gesetzliche Verschwiegenheit
Wer mich als Mediator wählt, akzeptiert, dass ich die vermittelnde Instanz für die Aufrechthaltung der Gespräche und für den Ablauf der Mediation bin. Ich handele und denke allparteilich! Das ist eine der wichtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation.
Von Gesetz wegen bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und halte diese auch strikt ein. Selbst ein Gericht kann meine Verschwiegenheitsverpflichtung als „eingetragener Mediator“ nicht aufheben.
Das bedeutet aber auch, dass keine der Parteien | Medianden berechtigt ist, mich als Zeugen aufrufen! Somit kann in einer Mediationsangelegenheit weder meine Verschwiegenheit aufgehoben werden, noch ist es möglich, dass ich von Medianden oder einem Gericht als Zeuge benannt werde (Entschlagungsrecht).
Inhalte der Mediation verbleiben in meinen Räumen. Es werden keine Aufzeichnungen gemacht und keine Kopien schriftlicher „Gedankenspiele“.
Einzig die Mediationsvereinbarung und die Abschlussvereinbarung dürfen von den Parteien | Medianden mitgenommen und benutzt werden.
Diese Vorgehensweise sichert allen Parteien | Medianden die freie Entfaltung und Äußerung zu, ohne dass das negativ verwendet werden kann.
Mediationsablauf
Die Mediation ist grundsätzlich freiwillig und kann ohne Angaben von Gründen jederzeit abgebrochen werden.
Der Ablauf beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch. Mit allseitigem Einverständnis wird eine Mediationsvereinbarung/vertrag abgeschlossen. Die Termine werden nach Einschätzung der Situation abgestimmt und die anschließende Vorgehensweise besprochen. Die Anzahl der Termine bestimmen die Parteien | Medianden. Die Termine können erweitert oder bei gutem Gelingen auch verkürzt werden.
Nach Abschluss der Mediation wird eine sogenannte Abschlussvereinbarung schriftlich fixiert, unterschrieben und kann dem Gericht, Anwälten oder Notaren vorgelegt werden.