MEDIATION
Peter Riese, MSc, Eingetragener Mediator
(Liste der Mediator/innen/en des Bundesministeriums für Justiz)
I. Abschnitt / Allgemeine Bestimmungen
Begriff:
§ 1. (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
Als eingetragener Mediator bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und haftpflichtversichert bis zu einer Summe in der Höhe von EUR 400 Tsd.
Weder kann in einer Mediationsangelegenheit meine Verschwiegenheit aufgehoben werden, noch kann ich von Medianden oder einem Gericht als Zeuge benannt werden (Entschlagungsrecht).
Als eingetragener Mediator darf ich, ab Mediationsbeginn, in Zivilsachen, gerichtlich verfügte Fristen hemmen.
Peter Riese ist spezialisiert auf:
Wirtschaftsmediation, Unternehmenskonflikte B2B & B2C
- Konfliktberatung, Mediation, Kommunikationsberatung
Arbeitsplatzkonflikte, Unternehmensnachfolge, Teamkonflikte, Schadensausgleich
- Krisenintervention
Partnerschaftsmediation (Einzelmediation, Co – Mediation)
- Einzel-, Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung,
- Seelsorge und Trauerbewältigung
- Scheidungs- und Nachscheidungsmediation
- Coaching, Berufsberatung, Karriereberatung
- Sexualberatung, Sozialberatung, Krisenmanagement
- Krisenintervention
Die Mediation
Die Mediation ist ein kluges und wirkungsvolles Verfahren um streitenden Parteien wieder die Kommunikation zu ermöglichen.
Auf diese Weise wird eine eigenständige und vor allem, eine eigenverantwortliche Lösung des Konflikts angestrebt.
Entzweite Parteien nehmen einen Mediator in Anspruch, wenn kaum noch eine vernünftige Kommunikation möglich ist, wenn vor Gericht kein zufriedenstellendes Ergebnis (mehr) zu erwarten ist oder ein Rechtsstreit den Parteien zu hohe Kosten auferlegt. Meist haben sich die Parteien schon Schäden zugefügt, seien sie finanzieller, menschlicher oder auch seelischer Natur.
Ziel der Mediation
Das Ziel einer Mediation ist der Zugewinn für alle Parteien. Das bedeutet, dass nicht ein Schiedsurteil oder ein Kompromiss die Mediation beendet,
sondern ein Mehrwert im Verhältnis zur vorherigen Situation.
Mediationsablauf
Die Mediation ist grundsätzlich freiwillig und kann ohne Angaben von Gründen jederzeit abgebrochen werden.
Der Ablauf beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch. Mit allseitigem Einverständnis wird eine Mediationsvereinbarung/vertrag abgeschlossen. Die Termine werden nach Einschätzung der Situation abgestimmt und die anschließende Vorgehensweise besprochen. Die Anzahl der Termine bestimmen die Parteien. Die Termine können erweitert oder bei gutem Gelingen auch verkürzt werden.
Nach Abschluss der Mediation wird eine sogenannte Abschlussvereinbarung schriftlich fixiert, unterschrieben und kann dem Gericht, Anwälten oder Notaren vorgelegt werden.
Der Mediator / Verschwiegenheit
Der Mediator ist die vermittelnde Instanz für die Aufrechthaltung der Gespräche und für den Ablauf der Mediation.
Er handelt und denkt allparteilich! Das ist eine der wichtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation.
Der Mediator ist von Gesetz wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet und hält diese auch strikt ein. Selbst ein Gericht kann die Verschwiegenheit eines „eingetragenen Mediators“ nicht aufheben.
Das bedeutet aber auch, dass keine der Parteien den eingetragenen Mediator als Zeugen aufrufen kann!
Inhalte der Mediation verbleiben in den Räumen des Mediators. Es werden keine Aufzeichnungen gemacht und keine Kopien schriftlicher „Gedankenspiele“.
Einzig die Mediationsvereinbarung und die Abschlussvereinbarung dürfen von den Parteien mitgenommen und benutzt werden.
Diese Vorgehensweise sichert allen Parteien die freie Entfaltung und Äußerung zu, ohne dass das negativ verwendet werden kann.
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