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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SHOP von Peter Riese

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die DIENSTLEISTUNGEN von Peter Riese

1. AGB / SHOP

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den nichtkaufmännischen Verkehr (B2C)
der Firma Peter Riese, in A-1180 Wien, Währinger Straße 123/9
https://www.peter-riese.com  / info@peter-riese.com

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto (auf dem Bestellschein / der Rechnung aufgeführt) zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort zu bezahlen. Bei vereinbarten Lieferungen mit Zahlungsziel ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften nicht im Fall eines Lieferverzugs.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist . Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Für den Kauf von Digitalprodukten verzichtet der Käufer/Erwerber auf ein Rückgaberecht. Ansonsten kann der Verkauf nicht stattfinden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. AGB / Dienstleistungen

Peter Riese Währinger Straße 123/9 in 1180 Wien, im Folgenden „A“ genannt.

1 Vertragspartner/innen
B Personen, Unternehmen und Institutionen, die Dienstleistungen von A in Anspruch nehmen und/oder an Veranstaltungen, Vorträgen, Seminaren und Workshops von A teilnehmen, im Folgenden „B“ genannt. C Dienstleistungen, Einzeltermine, Veranstaltungen, Vorträge, Seminare und Workshops von A, werden im Folgenden „Veranstaltung/en“ genannt.
D Unternehmen und Institutionen bestätigen, dass diese AGB von Mitarbeitern und anderen Teilnehmern, die sie zu Veranstaltungen einladen, gelesen und verstanden wurde. Diese geladenen Mitarbeiter und anderen Teilnehmer werden somit, im Folgenden auch „B“ genannt.
Mit der Inanspruchnahme von Veranstaltungen werden die nachfolgenden AGB Bestandteil mündlicher und schriftlicher Vereinbarungen und Verträgen zwischen A und B, vollumfänglich anerkannt und beachtet. B erklärt sich ausdrücklich mit den AGB von A einverstanden.
2 Anmeldungen zu Veranstaltungen
2.1 Die Anmeldung kann persönlich, per E-Mail, Fax oder über die Website vorgenommen werden. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des jeweils angegebenen Betrages.
2.2 Die Anmeldung setzt grundsätzlich Volljährigkeit voraus.
2.3 Folgende Daten sind bekannt zu geben: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon und E-Mail
2.4 Für Einzeltermine fallen keine Anzahlungen an. Mit Ausnahme von Terminen, die außerhalb von Wien stattfinden.
2.4 Für die Sicherung des Veranstaltungs-Platzes sind fünf Tage nach der Anmeldung 10% der Gesamtkosten als Anzahlung fällig. Die Zahlung erfolgt auf das jeweils angegebene Konto.
2.4 Vierzehn Tage vor dem Beginn von Veranstaltungen muss der vollständige Kostenbeitrag auf das angegebene Konto eingezahlt sein.
3 Veranstaltungskosten
3.1 Die Kosten der Veranstaltungen unterscheiden sich. Auf den Vorankündigungen im Newsletter oder auf der Website: www.peter-riese.com sind die Kosten aufgeschlüsselt.
3.2 Erfolgt der Zahlungseingang der Anzahlung von B nicht spätestens fünf Tage nach der Anmeldung, verfällt die Reservierung des Veranstaltungsplatzes. Bei Interesse muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden.
3.3 Erfolgt der Zahlungseingang von B vom Rest der Kosten nicht vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann A den Veranstaltungsplatz anderweitig verwenden. Die Anzahlung von 10% wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
3.4 Verlässt B vorzeitig die Veranstaltung, die Gründe sind irrelevant, erfolgt keine Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Weitere Ansprüche können nicht gemacht werden.
3.5 Die Veranstaltungskosten verstehen sich ohne Übernachtung und Verpflegung.
3.6 Einzeltermine müssen nach dem Termin in bar bezahlt werden oder vorher per Überweisung.
3.7 Offene Zahlungen werden zweimal kostenpflichtig gemahnt. Die „erste Mahnung“ wird mit EUR 10,– in Rechnung gestellt, die „zweite Mahnung“ mit EUR 15,–. Die Zeitabstände der Mahnungen liegen im Ermessen von A.
4 Terminänderungen / Krankheitsfall von A / Stornierung
4.1 Zumutbare Änderungen des Veranstaltungsorts, innerhalb einer Stadt, werden von B ohne Rücktrittsanspruch akzeptiert. Das gilt nicht, wenn B selbst den Veranstaltungsort stellt.
4.2 Aus organisatorischen oder aus Krankheitsgründen kann es zu Änderungen im Ablauf kommen. In solch einem Fall behält sich A die Änderung von Anfangszeiten, Veranstaltungsorten und Terminen vor. B verzichtet in solchen Fällen auf weitere Ansprüche wie zum Beispiel, Reisekosten, Kosten für gebuchte Nächtigungen, Verdienstausfall usw.
Ist B der Veranstalter, fällt 4.2 weg und es gelten die im Vertrag vereinbarten Punkte.
4.3 Wird eine Veranstaltung von A vollständig abgesagt, werden die gezahlten Veranstaltungskosten an B von A in voller Höhe erstattet.
4.4 Wird für eine Veranstaltung eine Mindestanzahl an Teilnehmern angegeben und diese durch Anmeldung nicht erreicht, kann die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt werden.
4.5 Ein Veranstaltungsplatz kann auf eine andere Person übertragen werden, sofern die Person dem Überträger B bestätigt, diese AGB gelesen und verstanden zu haben.
4.6 Eine Mindestteilnehmerzahl bei Veranstaltungen ist nicht vorgesehen.
4.7 B kann, sofern durch A, aus Krankheitsgründen oder wegen höherer Gewalt, ein Ersatztermin angegeben wird, selbständig aus den künftigen, angekündigten Veranstaltungen selbst wählen und ist nicht abhängig von dem, von A angegebenen Ersatztermin.
5 Haftung/ Schadensersatz/ Warnhinweis Trance
5.1 A hat alle in Publikationen, als Druckversion und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen, soweit A nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
5.2 A übernimmt keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen von B bei Veranstaltungen, sofern A nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Jede Haftung von A ist ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
5.3 Die Teilnahme von B an Veranstaltungen erfolgt freiwillig.
5.4 A weist B ausdrücklich darauf hin, dass keine von A angebotenen Termine, egal welcher Art oder genannten Teilnahmen, einen Ersatz für medizinische, psychologische, psychiatrische oder psychotherapeutische Betreuung darstellen. 5.5 Wer sich in psychiatrischer Betreuung befindet, unter Epilepsie, Herzkranz- oder Herzerkrankungen leidet, aktuell Drogen und/oder Alkohol konsumiert, kann an Veranstaltungen nicht teilnehmen.
5.6 B trägt die volle Verantwortung für sich und allen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen, haftet für verursachte Schäden und stellt A von Haftungsansprüchen frei. B trägt Sorge für das eigene Wohlergehen während der Veranstaltungen.
5.7 Räumlichkeiten, Inventar und alles Zugehörige von A ist von B sorgfältig zu verwenden und zu behandeln.
5.8 B leistet für selbst verursachte Beschädigungen Schadenersatz.
Ausdrückliche Hinweise 5.9 u. 5.10
5.9 Bei allen Veranstaltungen können Vorführungen von Trancezuständen und/oder Selbsttrancezuständen durchgeführt werden. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass B, auch gegen seinen Willen, alleine durch einen Gemeinschaftseffekt, in Trance fällt. A wird, soweit wie es möglich ist, darauf achten und B ordnungsgemäß aus der Trance wieder herausführen. Sollte B das Gefühl haben, in eine Trance gefallen zu sein, dann sollte sie/er das A melden. Es ist angeraten, dass B nach einer Veranstaltung, noch eine gewisse Zeit, 20-25 Minuten, das Erlebte auf sich wirken lässt und erst dann wieder ein Fahrzeug führt. Sollte B dem zuwider handeln und zum Beispiel einen Unfall verursachen, kann er das nicht auf eine von A verursachte Trance schieben. B stellt A von allen Haftungsansprüchen frei.
5.10 B nimmt freiwillig an einer Veranstaltung teil und ist sich der Verantwortung einer sorgfältigen Eigeneinschätzung, insbesondere für die Teilnahme am Straßenverkehr, vor und nach der Veranstaltung, vollumfänglich bewusst.
6 Datenschutz
6.1 Mit der Anmeldung erteilt B die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person und für alle zum Betrieb von A gehörenden, erforderlichen Vorgängen.
6.2 Die Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck von A und werden vertraulich behandelt, sie werden in dem für A erforderlichen Umfang verarbeitet und gespeichert.
6.3 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
7 Urheberrechte von schriftlichen Inhalten, Fotos, Filmen und Ton
7.1 Die schriftlichen Inhalte, Bilder und Fotos auf der Website, den Newslettern, Zeitschriften, Flyern, Broschüren, Büchern oder sonstigen Veröffentlichungen von A sind Eigentum von A und dürfen nur kopiert, teils oder vollständig oder sonst wie weiterverwendet werden, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von A vorliegt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und haben eine Schadensersatzklage gegen den Verursacher zur Folge.
7.2 B verpflichtet sich die Urheberrechte von A zu respektieren und weder Ton- noch Filmaufnahmen während der Veranstaltung zu machen.
Aufnahmen in Ton oder Bild oder Ton und Bild bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von A. Die Veröffentlichung von Ton oder Bild oder Ton und Bild oder auch nur Teile davon bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Genehmigung durch A.
7.3 Verletzt B die Urheberansprüche Dritter, die Ansprüche gegen A vorbringen, verpflichtet er sich, A schad- und klaglos zu halten.
7.4 A weist darauf hin, dass während der Veranstaltungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. B erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihr/ihm während oder im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen gemachten Aufnahmen entschädigungslos, ohne jegliche Einschränkung, mittels jeden technischen Verfahrens, ausgewertet und verwendet werden dürfen.
8 Disclaimer
8.1 Der Haftungsausschluss laut Disclaimer unter https://www.peter-riese.com/impressum bildet einen festen Bestandteil dieser AGB.
9 Gerichtsstand
9.1 Als Gerichtsstand, für Streitigkeiten aus diesen AGB, gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
9.2 Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

10 Salvatorische Klausel
10.1 Sollten eine oder mehrere der Punkte der AGB unwirksam sein oder werden, behalten die anderen dennoch ihre Gültigkeit. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.